Glarner Überschreitungen
Etappe 6: Das harte Los der Fabrikler
Der Linthaler Pfarrer Bernhard Becker beschreibt in seinem kleinen Büchlein »Ein Wort über die Fabrikindustrie«, welches 1858 erschien und 1990 neu aufgelegt wurde, die unmenschlichen Arbeitsbedingungen in der Glarner Textilindustrie und die daraus resultierenden sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen: »Bei unserer Fabrikindustrie arbeitet man in der Regel zu streng, namentlich wo Maschinen thätig sind. Die Maschine wird nie müde. [...] Das glatte schöne Rad hat eine eiserne Seele, hat ein todtes Herz im Leibe. Du kannst mit ihm wetteifern, aber es tödtet dich, und wenn es dich getödtet, geht es kalt und stumm weiter und macht sich wieder an ein anderes armes Menschenleben. Stelle dir immer vor: das Rad ist Eisen, du bist nur Fleisch und Blut; das Wasser, das es treibt, rauscht 1000 Jahre so vorüber; dein Leben ist nur ein Augenblick.« Bernhard Becker, Kämpfer für soziale Reformen, wurde 1819 in Ennenda geboren und ging auch dort zur Schule. In Zürich studierte er Theologie und in Heidelberg Philosophie. 1848 wählte ihn die Gemeinde Linthal zum Pfarrer, ein Amt, das er bis zu seinem Tod innehatte. Unermüdlich versuchte er während seines 30-jährigen Wirkens, die Situation der arbeitenden Bevölkerung im Glarnerland zu verbessern. An den Erfolgen der glarnerischen Sozialpolitik war er maßgeblich beteiligt. Die Lage der Arbeiterinnen und Arbeiter, im Volksmund Fabrikler genannt, war in der Mitte des 19. Jahrhunderts prekär. Das Überangebot an Arbeitskräften drücke die Löhne und »mache die Fabrikler zum handlichen Werkzeug der Fabrikherren«. So argumentierte 1854 in einem Landsgemeindeantrag Balz Winteler aus Mollis. Zu Beginn der Industrialisierung gab es überhaupt keine Reglementierung der Fabrikarbeit, der Wirtschaftsliberalismus dominierte, und jede Einmischung des Staates in die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde zurückgewiesen. Uneingeschränkt wurden die Arbeitsbedingungen vom Fabrikbesitzer diktiert. In den Drucksälen herrschte eine schwüle, feucht-heiße Atmosphäre. Die Räume waren schlecht beleuchtet, die Ventilation war ungenügend, Öl- und Farbgerüche stiegen auf und die repetitive Tätigkeit musste mit großer Hektik und oft in gebückter Arbeitshaltung ausgeführt werden. Die übliche Arbeitszeit lag bei 14 Stunden im Tag. »In den Spinnereien müssen die Kinder von morgens 05.00 bis Abends 19.30 Uhr, oft noch länger bis 20.00 Uhr aushalten. Haben sie, wie es in vielen Orten der Fall ist, noch einen weiten Weg bis zur Spinnerei, so müssen sie um 04.00 Uhr und vor 04.00 Uhr aus dem Schlaf genommen werden, aus dem Schlaf, der für Kinder in reichem Maße geradezu unentbehrlich ist.« (Becker)
In Niederurnen soll es vorgekommen sein, dass schulpflichtige Kinder mit einer Stunde Mittagessen von 04.30 Uhr bis 23.00 Uhr beschäftigt wurden. Menschen verachtendes Fabrikherrentum hatte einen Namen: Oberst Heinrich Kunz, Spinnereikönig aus dem Zürcher Oberland. Als der Industrielle in Linthal eine Spinnerei erbauen ließ, wurde er noch als Retter gefeiert, doch ein öffentliches Protestschreiben des Verhörrichters Josua Staub zeigte sein wahres Gesicht als Despot. Wie Staub berichtete, lasse Kunz seine Arbeiter von Viertel nach fünf in der Früh - mit einem halbstündigen Unterbruch während der Mittagszeit - oftmals bis achtzehn Stunden lang arbeiten. Der Molliser Pfarrer Johann Ulrich Wagner sprach von Menschenquälerei in Linthal: Immer wieder komme es vor, dass Kinder während der Arbeit, vom Schlaf überwältigt, zu Boden fielen. Doch ohne jedes Erbarmen würden sie von den Aufsehern wachgerüttelt und wieder an die Maschine befohlen. Auf diese Vorwürfe wurde von Kunz damit entgegnet, dass das Arbeiten über die gesetzliche Zeit hinaus von den Arbeitern selbst lebhaft gewünscht werde und dass die Kinder, da die Eltern am Abend sowieso arbeiteten, in der Fabrik wenigstens unter Kontrolle seien. Im Kanton Zürich wurde Kunz wegen Kinderausbeutung in seinen Fabriken verurteilt. Im Kanton Glarus wurde er im Februar 1854 mit einer symbolischen Buße von 40 Kronen bestraft.
Mit Prämien für die größte Arbeitsleistung wurden die Arbeiter noch zusätzlich angeheizt. Für Bernhard Becker waren sie nur ein Mittel, um einen noch größeren Gewinn zu erwirtschaften: »Hole der Teufel all diese Prämien! Sie sind nichts als Anweisungen auf das Leben der Arbeiter, Vampyre, die ihnen das Blut aussaugen, viel gefährlicher als die Vampyre auf den Pariser Friedhöfen sind. Der Teufel betrügt den Menschen gegen Geld um sein Leben.« Die Spinner in der Spinnerei Kunz versuchten einmal das Prämiensystem zu umgehen. »Sie wollen einander nicht so hetzen, sondern die Prämie untereinander vertheilen. [...] Das Ding wurde aber ruchbar und dann wurde auf das Complottiren [...] eine Buße gesetzt.«
Diese Arbeitsbedingungen hatten auf das soziale Leben und die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung einen verheerenden Einfluss. »Der Fabrikarbeiter hat oft eine langweilige, gleichförmige oder gar häßliche Arbeit. Da nimmt man eine Frau; die bringt etwas Abwechslung in das eintönige Fabrikleben und etwas Schöneres als die Fabrikarbeit ist, will man doch auch von der Welt haben. [...] Beide Theile heirathen früh. Dadurch wird man selber nichts. Fabrikweibchen, wenn sie ein oder zwei Kinder gehabt, kommen scharenweise auf den Friedhof und junge auszehrende Ehemänner gibt es im Glarnerland auch viel.« (Becker) 1872 bis 1874 betrug die Sterblichkeit der Fabrikkinder im ersten Lebensjahr 28,5 Prozent, während sie bei den Bauern 22,7 Prozent und bei den Wohlhabenden 12,6 Prozent betrug.
Die große Not bereitete den Boden für Reformen. 1816 wurde von den Arbeiterinnen und Arbeitern der Stoffdruckerei Egidius Trümpy in Glarus die erste Fabrik-Krankenkasse gegründet. In der gleichen Firma traten die Arbeiter 1837 zwei Wochen in den Ausstand, um die Einführung einer Fabrikglocke, die Anfang und Ende der Arbeitszeit signalisierte, zu verhindern. Der Streik, von Emil Zopfi in seinem Roman »Die Fabrikglocke« nacherzählt, führte nicht zum Erfolg.
Eine im November 1845 vom Regierungsrat erlassene Verordnung, die verbesserte Arbeitsbedingungen in den Fabriken vorsah, wurde auf Druck einiger Fabrikanten zwei Monate später wieder aufgehoben und durch die fabrikantenfreundliche »Fabrikherren-Verordnung« ersetzt. 1858 wurde aufgrund eines Begehrens von Pfarrer Becker die Sonntagsarbeit verboten. Substanzielle Reformen brachte das Fabrikpolizeigesetz von 1864, welches durch eine Eingabe von vier Fabrikarbeitern aus Luchsingen zuhanden der Landsgemeinde initiiert wurde. Das neue Fabrikgesetz, von wichtigen Persönlichkeiten wie Ständerat Johann Jakob Blumer, Fabrikant Jean Jenny und dem Gemeindepräsidenten Niklaus Tschudi aus Glarus unterstützt, wurde an der Landsgemeinde mit überwältigender Mehrheit angenommen. Fabrikant Hefti aus Hätzingen, der dagegen reden wollte, wurde niedergeschrieen. »Ein reiferer Apfel ist im Glarnerland noch keiner zu Boden gefallen.« Das Gesetz sah unter anderem vor, dass schulpflichtige Kinder nicht mehr zur Arbeit in der Fabrik herangezogen werden durften, die tägliche Arbeitszeit auf maximal zwölf Stunden beschränkt blieb, dass von acht Uhr abends bis fünf Uhr morgens in den Fabriken nicht gearbeitet werden durfte und Frauen vor und nach der Niederkunft, im ganzen während sechs Wochen, nicht arbeiten sollten. Die Einhaltung dieser Bestimmungen sollte durch zeitweise Inspektionen kontrolliert werden.
Es war das erste Gesetz in Europa, das auch für erwachsene Männer einen Normalarbeitstag von zwölf Stunden festlegte. 1872 wurde die tägliche Arbeitszeit gegen den Widerstand der Arbeitgeber auf elf Stunden reduziert. 1877 wurde der Elfstundentag im neuen eidgenössischen Fabrikgesetz, das stark durch die Glarner Erfahrungen beeinflusst war, übernommen. Die Führung des ersten eidgenössischen Fabrikinspektorates fiel dem Glarner Arzt Fridolin Schuler zu, der sich bereits als Arzt und später auch als Glarner Fabrikinspektor für die Anliegen der Arbeiterschaft stark gemacht hatte.
Nachtrag: Schwanden, 14. November 1985. Illegal beschäftigt die Kunststoff Schwanden AG im Glarner Hinterland seit Jahren Frauen in Nachtarbeit. Als die Angelegenheit ans Licht kam, erhielt der Glarner Ständerat und Gemeindepräsident von Schwanden, Peter Hefti, nach persönlicher Vorsprache beim zuständigen Bundesamt die Zusicherung, dass die Nachtarbeit (...) weiterhin geduldet werde. (Meldung der sda nach Zopfi 1991)


