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Nationalpark Val Grande

Wildnis und Biodiversität

Die Frage nach der Nutzung des Alpenraums wird seit einigen Jahren intensiv debattiert. Während in einigen Gebieten ein starker Bevölkerungsrückgang bzw. eine Überalterung zu verzeichnen ist, etwa in vielen südlichen Alpentälern, ist andernorts eine Bevölkerungszunahme und eine Verstädterung von Ortschaften innerhalb der Alpen zu beobachten, besonders in touristisch boomenden, gut erschlossenen Regionen. In der EU wie in der Schweiz wird über die Ausrichtung der Landwirtschafts- und Regionalpolitik heftig gestritten. Während die Forderung nach mehr National- und Naturparks bisher vornehmlich aus Naturschutzkreisen kam, haben etwa in der Schweiz nun auch mächtige Wirtschaftsverbände und ihre Thinktanks deren Reiz entdeckt. Sie sehen diesen allerdings in erster Linie in der Entlastung des Staats und damit des Steuerzahlers von Ausgaben zur Erhaltung regionalwirtschaftlicher Strukturen: Wildnis als Sparkonzept.
»Kulturlandschaft oder Wildnis in den Alpen? – lautet der Titel einer umfangreichen Studie, die Franz Höchtl und Susanne Lehringer zwischen 1999 und 2003 im Val-Grande-Nationalpark und im etwas weiter westlich liegenden Stronatal durchgeführt haben. Sie untersuchten, welche Auswirkungen die großflächige Verbrachung und die ungelenkte Naturentwicklung auf die Kulturlandschaft und auf die Bevölkerung in diesen beiden Gebieten haben und wie von ihr die »Wildnis« und die Nationalpark-Idee wahrgenommen werden.
Wie bei früheren Studien zeigte sich auch hier, dass die hohe Artenvielfalt in den Untersuchungsgebieten eine Folge der vielfältigen historischen Nutzung der Wälder, Weiden, Wiesen und Äcker ist. Die früher fast autarke Lebensweise führte besonders im Bereich der Heimgüter und Maiensäße zu einem kleinräumig strukturierten, reichhaltigen Nutzungsmosaik mit Weinbergen, Gärten, Kastanienselven etc., was eine hohe Biodiversität zur Folge hatte. Der Rückzug des Menschen bewirkt nun, dass verschiedene Pflanzen- und Tierarten sukzessive wieder verschwinden. Bei den Pflanzen sind es die lichtbedürftigen Offenlandarten, die zugunsten von konkurrenzfähigen Schatten- oder Halbschattenarten zurückgedrängt werden. Bei den Tieren sind es jene, die offene Landschaften als Lebensraum bevorzugen, wie etwa das Birkhuhn. Es stellt sich somit die Frage, ob man für die wiedererlangte »Wildnis« einen Rückgang der Biodiversität in Kauf nehmen will. Die gleiche Frage stellt sich in Bezug auf die über Jahrhunderte von Menschen unter größter Anstrengung geschaffenen Kulturelemente, die vom heutigen Betrachter als Teil der Landschaft wahrgenommen werden. Dazu zählen Wege, Brücken, Terrassen, Bildstöcke, Alphütten, aber auch die im Val Grande oft anzutreffenden Überreste von Seilbahnanlagen. Ist das Ziel, dass diese sich langsam auflösen und verschwinden, um einer möglichst »ursprünglichen« Landschaft Platz zu machen? Oder sollen sie gezielt erhalten werden?
Die im Rahmen der Untersuchung von Höchtl/Lehringer durchgeführte Befragung der Bevölkerung von Premosello zeigte, dass die Entsiedlung und Verbrachung der Landschaft im Bereich des Ossolatals mehrheitlich abgelehnt wird, während die Einstellung gegenüber der »Wildnis« im Innern des Nationalparks eher positiv ist. Die Studie kommt zum Schluss, dass das Zonierungskonzept des Nationalparks konsequenter umgesetzt werden sollte, um eine Koexistenz verschiedener Nutzungsformen zu erlauben. Dort, wo diese noch praktiziert werden können, sollen traditionelle agro-silvo-pastorale Nutzungsformen erhalten und gezielt gefördert werden. Die Quintessenz der Studie ist, dass das aus Nordamerika importierte Naturschutz-Leitbild »Wildnis« für die historisch geprägten europäischen Kulturlandschaften im Grunde nicht geeignet ist. Dessen konsequente Anwendung würde letztlich dazu führen, dass die betreffenden Gebiete gar nicht mehr begeh- und damit erlebbar wären. Dies hätte zur Folge, dass der gesetzliche Auftrag solcher Pärke, der Erholung der Menschen zu dienen, nicht mehr erfüllt werden könnte. Die Forscher plädieren deshalb dafür, dass zumindest auf naturschutzfachlichem Gebiet statt des Begriffs »Wildnis« der Ausdruck »Naturentwicklungsgebiet« verwendet werden sollte.
Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Wildnis und Biodiversität stand auch im Zentrum eines Projekts des Val-Grande-Nationalparks zur Förderung und Aufwertung grenzüberschreitender Landschaften, das im Rahmen des Interreg-Programms IIIA (2000–2006) von der EU finanziell unterstützt wurde. Beteiligt waren die Universitäten Turin, Mailand und Freiburg i.B. sowie der Kanton Tessin und der Naturpark Valle Ticino. Eines der Unterprojekte befasste sich mit der Veränderung der Vegetation im Valle Portaiola (Route 12) infolge der Aufgabe der viehwirtschaftlichen Nutzung. Die Untersuchung früherer Katasteraufnahmen zeigte, dass 1952 erst 12 Prozent des Tals bewaldet waren, gegenüber den heute 35 Prozent. Gleichzeitig ging der Anteil der Weiden von 53 Prozent auf 4 Prozent zurück. Um die noch bestehende floristische Vielfalt im Valle Portaiola zu erhalten, haben die Gemeinde Malesco und die Nationalparkverwaltung beschlossen, die Nutzung der noch bestehenden Weiden wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck ist die Alpe Straolgio instand gestellt worden.
Der Reiz des Val Grande liegt im Nebeneinander und im Wechselspiel von wilder Natur und den noch erhaltenen, vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaftselementen. Die Art und Weise, wie frühere Generationen dieser wilden Landschaft die für das Überleben nötigen Erträge abgetrotzt haben, erweckt heute in uns Gefühle von Bewunderung und Respekt. Will man diese civiltà della fatica (Kultur der Mühsal) und die bestehende Biodiversität für unsere und spätere Generationen sichtbar machen und erhalten, kommt man nicht darum herum, zumindest punktuell in den Prozess der Verwilderung einzugreifen.
Die von den Alpenländern 1991 verabschiedete Alpenkonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten (zu denen auch Italien gehört) dazu, auf dem Gebiet der Berglandwirtschaft geeignete Maßnahmen zu treffen mit dem Ziel, »die Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften und eine standortgerechte, umweltverträgliche Landwirtschaft zu erhalten und unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen zu fördern« (Artikel 2g). Allerdings hat Italien (wie die Schweiz) das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich der Berglandwirtschaft 1994 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die Bewahrung der europäischen Kulturlandschaften ist auch ein erklärtes Ziel der vom Europarat im Jahr 2000 verabschiedeten Landschaftskonvention.